PZR ist die Abkürzung für "Professionelle Zahn-Reinigung", die in der Zahnarztpraxis entweder vom Zahnarzt oder von speziell dafür ausgebildetem Fachpersonal erfolgt.
Bei dieser speziellen Zahnreinigung werden sowohl harte (Zahnstein) als auch weiche BELäge (Plaque) und sonstige Verfärbungen entfernt. Hierbei kommen u.a. Ultraschall, Airflow, Polierpasten, und Zahnseide zum Einsatz. Den Abschluss bildet eine Fluoridierung der Zähne zur Stärkung des Zahnschmelzes. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass die PZR in der Zahnarztpraxis die ideale Ergänzung ist, um Zähne und Zahnfleisch gesund zu halten, wenn sie in Abhängigkeit vom individuellen Erkrankungsrisiko regelmäßig durchgeführt wird. Häusliche Zahnpflege reicht allein selten aus, um wirklich alle bakteriellen Beläge von den Zähnen und vor allem aus den Zahnzwischenräumen zu enternen.
Patienten bekommen so ihre Zähne optimal gepflegt und erhalten und erhalten ihre Füllungen, Inlays und Zahnerstz wesendlich länger und beugen zudem Zahnfleischerkrankungen wie Paradontitis vor.
Ein weiterer Effekt der Professionellen Zahnreinigung ist die optische Aufhellung der Zähne. Durch die Entfernung von Belägen und Verfärbungen entstehen saubere, strahlend weiße Zähne und sorgen so für ein angenehmes Gefühl der Reinheit.
Auch für Schwangere ist die PZR sehr empfehlenswert, da besonders während dieser Zeit Zähne und Zahnfleisch verstärkt empfindsam sind.
Spezielle Programme zur Prophylaxe gibt es auch für Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko, für Kinder und für Implantatpatienten.
Zum Schluss werden die Zahnoberflächen nachpoliert um den Bakterien durch glatte Oberflächen möglichst geringe Einnistmöglichkeiten zu geben und durch Zugabe von Fluoriden abgeschlossen. Die Kosten betragen bis etwa 120 Euro je nach Länge der Sitzung und sind bis auf wenige Ausnahmefälle (wie z.B. eine begleitende Maßnahme, oder als Vorbereitung für eine darauffolgende Therapie) privat zu bezahlen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren hingegen wird die professionelle Zahnreinigung im Rahmen sogenannter Individual-Prophylaxeleistungen gesetzlich übernommen. Eine PZR sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen. Siehe auch Fluoride, Zahnpasta, Zahnstein, Professionelle Zahnpflege.
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