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Zahnärztlicher Notdienst

Der für dringende Fälle eingerichtete Zahnarzt Notdienst beginnt Freitag um 15.00 Uhr und endet Montag um 08.00 Uhr. An Feiertagen von 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des folgenden Tages.

Der eingeteilte Zahnarzt ist am Wochenende und an Feiertagen von 10 bis 12 Uhr und von 18 bis 19 Uhr in seiner Praxis anwesend. In der übrigen Zeit ist der eingeteilte Zahnarzt unter der jeweils angegebenen Telefonnummer erreichbar. Die Notdienste entnehmen Sie entweder der Tagespresse oder der Notfallnummer des entsprechenden Bundeslands.
Nachfolgend können Sie die Notdienstpläne der einzelnen Landeszahnärztekammern abrufen:

Apothekennotdienst


Zahnschmerzen kommen meist zu den Zeiten, zu denen man sie am aller wenigsten braucht - zum Beispiel am Wochenende, wenn alle Zahnarztpraxen geschlossen sind. Eine qualvolle Nacht würde dem Patienten bevorstehen, gäbe es nicht, wie beinahe bei allen Ärzten, auch bei den Zahnärzten einen Notdienst, der sich um Patienten kümmert, deren Beschwerden eben nicht zu den Sprechstundenzeiten der Praxen aufgetreten sind.

Da ist es dann auch im Grunde genommen egal, ob der Patient "nur" über Zahnschmerzen klagt oder sich ein Inlay gelockert bzw. gelöst hat, das nun Schmerzen bereitet - der zahnärztliche Notdienst wird sich in beiden Fällen um den Patienten kümmern.

Für den Zahnarzt Notdienst fallen abseits der zu entrichtenden Praxisgebühr keine weiteren Kosten für den gesetzlich versicherten Patienten an. Wie bei allen anderen Notdiensten auch wird der Zahnarzt-Notdienst im Turnus geleistet, so dass nie ein Arzt alleine über Wochen hinweg Notfalldienst machen muss. Dementsprechend müssen Patienten, sollten sie den Notdienst in Anspruch nehmen müssen, sich im Vorfeld informieren, zum Beispiel in der regionalen Tageszeitung, oder bei www.zahnlabor.de, welcher Zahnarzt abseits der regulären Sprechzeiten weiterhelfen kann.

Wurde die Praxisgebühr beim Notdienst bezahlt, so gilt diese natürlich genauso für das komplette Quartal, ganz so wie eine entrichtete Praxisgebühr zur normalen Sprechzeit. Privatpatienten bezahlen natürlich auch beim zahnärztlichen Notdienst keine Praxisgebühr.

Die großen Zahnkliniken haben im Gegensatz zu den kleineren Praxen auch lange Öffnungs- und Sprechzeiten, vor allem in großen Städten sind Sprechstunden bis abends 22.00 Uhr keine Seltenheit. In diese Zahnkliniken kann man dann auch anstelle des zahnärztlichen Notdienstes gehen - wobei die Verbreitung von Zahnkliniken natürlich nicht ganz so hoch ist, wie bei den zahnärztlichen Praxen, die sich überall finden. Eventuell kann es jedoch sein, dass man als Patient einer Privatzahnklinik eine Privatpatientenrechnung erhält - was beim zahnärztlichen Notdienst natürlich nicht passieren kann.

In der Regel wird der zahnärztliche Notdienst alle Medikamente und Mittel bereit haben, um den Patienten zu helfen, sollte jedoch einmal, meistens aus der Sicht des Patienten, doch ein zusätzliches Schmerzmittel oder ähnliches nötig sein, gibt es auch den so genannten Apothekennotdienst - wie bei allen anderen Notdiensten auch im Turnus, von Apotheke zu Apotheke wechselnd. Auch den Apothekennotdienst findet man konkret in der regionalen Tageszeitung oder im Internet (siehe auch Apothekennotdienst).

Wenn es dem Körper schlecht geht, sollte man sich helfen lassen. Dies gilt natürlich auch für die Zeiten, zu denen keine normalen Sprechzeiten bestehen - denn der Körper sucht es sich nun mal nicht aus, wann Beschwerden auftauchen. Man sollte im Fall der Fälle also nicht zögern, einen (zahnärztlichen) Notdienst aufzusuchen, denn dazu sind die Notdienste schließlich da.

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Sie sollten Informationen aus dem Internet niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden. Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen Sie Ihren Zahnarzt/Arzt oder Apotheker. Nehmen Sie niemals Medikamente (oder Heilkräuter) ohne Absprache mit Ihrem Zahnarzt/Arzt oder Apotheker ein!





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