Die BEL-2 Liste. Das "bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen" (BEL) ist ein schriftlicher Leistungskatalog abrechnungsfähiger Positionen des Dental Labors.
In dieser Preisliste sind die Abrechnungskennziffern und der Leistungstext für zahntechnische Laboratorien verbindlich für die einzelnen Bundesländer festgelegt. Diese Zahnersatzpreise sind sogenannte Höchstpreise, dürfen aber unterschritten werden, wobei ein bestimmtes Leistungsniveau durch die Vorgabe abrechnungsfähiger Positionen genau definiert ist. Neuerdings wurde ein bundeseinheitlicher Mittelpreis für alle Abrechnungspositionen berechnet, und allen Vertragsgebieten auferlegt. BEL-Abrechnungspreise dürfen von diesem Mittelpreis um maximal 5% nach oben bzw. unten abweichen. Die verbindlichen Höchstpreise werden weiterhin auf Länderebene verhandelt. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird ausdrücklich dargelegt, dass dem Patienten nur eine ausreichende und wirtschaftliche Leistung zusteht. Umfang und Qualität der medizinischen Versorgung werden durch die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Die Bel.2-Liste schliesst aber eventuelle Mehrleistungen/-kosten nicht aus (BEB). Ihr Zahnarzt oder das Dental Labor informiert Sie gern.
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