Für Notfälle steht der Apothekennotdienst nachts und an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung. Alle Apotheken in Deutschland unterliegen der Verpflichtung in einem rotierendem Turnus auch außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit für dringende Fälle Arzneimittel zur Verfügung stellen zu können. Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten an Werktagen von 20:00 - 6:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr wird eine sogenannte Notdienstgebühr erhoben, die derzeit 2,50 Euro beträgt. Wenn der behandelnde Arzt die Dringlichkeit des Medikaments auf dem Rezept vermerkt, und das Arzneimittel zeitnah in der Apotheke abgeholt wird, übernimmt die Krankenkasse diese Gebühr. Die Notdienstgebühr wird nur einmalig berechnet, unabhängig von der Anzahl der Rezepte oder Medikamente.
Seit Kurzem gibt es auch eine zentrale Apotheker-Notdienstnummer 22833. Diese lässt sich bundesweit auch vom Handy ohne Vorwahl (69 ct/Min) oder auf der 0800 00 22833 kostenlos aus dem deutschen Festnetz anrufen. Für mobile Notfälle ist außerdem die SMS "apo" an die 22833 von jedem Handy (69 ct/SMS) oder über mobiles Internet unter www.22833.mobi die nächste Apotheke abrufbar.
Nach Geschäftsschluss der einzelnen Apotheken müssen Informationen über die nächstliegenden diensthabenden Apotheken mit dem Apothekennotdienst zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht meist durch einen Aushang im Eingangsbereich der jeweiligen Apotheke.
Der Notdienstplan der Apotheken wird in den Tageszeitungen und Internetportalen veröffentlicht oder ist per Telefon bzw. SMS abrufbar. So gelangen Sie noch schneller an diese in Notfällen äußerst wichtigen Informationen zur nächstgelegenen Apotheke mit Notdienst.
Nachfolgend können Sie die notdiensthabende Apotheke in Ihrer Nähe per Telefon/SMS oder auf verschiedenen Internetseiten abrufen:
Neben den Apotheken steht in Zahn-Notfällen auch der Zahnärztliche Notdienst zur Verfügung. Weitere Informationen für diesen Fall finden Sie unter: Zahnärztlicher Notdienst
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