Ein Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die die Zahnheilkunde aufgrund einer Approbation nach dem Staatsexamen als "Zahnarzt" oder aufgrund einer vorübergehenden Erlaubnis ausüben darf. Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Arzt der Zahnmedizin. Ein Zahnarzt muß ein Studium mit 10 Semestern an einer allgemeinen Hochschule absolviert haben, um den Beruf ausüben zu dürfen. Es ist ein eigener Studienzweig, das heißt, ein Zahnarzt erwirbt keinen allgemeinmedizinischen Abschluss.Das Tätigkeitsfeld sind die Therapie der Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Dentist war die Bezeichnung für einen Zahnarzt ohne Hochschulausbildung.
Kieferorthopäden, Oralchirurgen und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen müssen nach dem normalen Zahnmedizinstudium zusätzlich eine 4-jährige Weiterbildungszeit absolvieren, wovon mindestens 1 Jahr an einer Klinik stattzufinden hat und mit einer Prüfung endet. Der MKG-Chirurg muss zusätzlich ein komplettes Studium der Humanmedizin (mindestens 12 Semester) absolvieren. Anschließend folgt eine vierjährige klinische Weiterbildung in einer Fachklinik. Er ist also Arzt und Zahnarzt.