Wer kein Bonusheft führt, bekommt lediglich den vorher festgesetzten Festzuschuss. Bei einem über 5 Jahre lückenlos geführten Bonusheft wird der Festzuschuss um 20%, bei 10 Jahren um 30% erhöht (bei mindestens einmaligem Zahnarztbesuch pro Jahr). Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind zwei Kontrollen pro Jahr nötig um den vollen Bonus zu erhalten.
Keine 10 Euro muss man bezahlen, wenn:
- Bei zwei reinen Kontrolluntersuchungen im Jahr wird keine Praxisgebühr erhoben, auch wenn ergänzend oder begleitend geröntgt oder Zahnstein (1x im Jahr) entfernt wird!
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ganz davon befreit.
- Weiterhin zuzahlungsfrei sind Versicherte mit sehr geringem Einkommen.
Für jedes Kind im Haushalt erhöht sie sich um zehn Prozent. Für diese Versicherten zahlt die Kasse die Regelversorgung komplett - egal, ob sie ein lückenloses Bonusheft haben oder nicht.