Quartalsmässige Zuzahlung zum Krankenkassenbeitrag beim Arztbesuch.
Für reine Vorsorgeuntersuchung sowie für die einmalige jährliche-von der Krankenkasse bezahlte-Zahnsteinentfernung fällt keine Praxisgebührzahlung an! Diese kommt erst bei zusätzlichen Behandlungen zum Tragen.
Erwachsene können sich einmal im Halbjahr zuzahlungsfrei untersuchen lassen. Kinder und Jugendliche unter 18 sind davon völlig befreit.
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