Anstatt der bisherigen prozentualen Beteiligung an den Kosten für Zahnersatz gibt es seit dem 1.1.2005 einen Festzuschuss. Dieser orientiert sich am jeweiligen Befund des Zahnarztes und beträgt ca. die Hälfte der Kosten für eine Regelversorgung. Unter Festzuschuss versteht man die Höhe der Bezuschussung zu den Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Festzuschüsse ist für alle gesetzl. Krankenkassen bindend und wird auch dann ausbezahlt, wenn Sie sich für eine höherwertige Lösung entscheiden.
Siehe auch Bonusheft