Das Kernstück der Gesundheitsreform soll im Gegensatz zur normalen Reform, die zum 1.April 2007 startet, erst am 1.Januar 2009 starten. Bis dahin müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Schulden von rund 5 Milliarden Euro zwingend abgebaut haben.
Der Gesundheitsfonds soll aus gesetzlich festgelegten Beiträgen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber sowie aus Steuermitteln finanziert und zentral eingenommen werden. Den Krankenkassen wird dabei der Einzug der Sozialversicherungsbeiträge entzogen und auf diese neue Zentralbehörde übertragen. Die bisher unterschiedlich hohen Beitragssätze der Krankenkassen werden durch einen einheitlichen Beitragssatz von voraussichtlich 15,5 % ersetzt. Krankenkassen, die mit ihren aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln nicht auskommen, sollen eine Zusatzprämie bis maximal 1% des Bruttolohns oder 8 Euro pro Monat (Überforderungsklausel - bis hier entfällt die Einkommensprüfung) von ihren Mitgliedern erheben dürfen. Von dieser Regelung sollen jedoch sozial Schwache befreit werden. Jede Krankenkasse, die eine solche Zusatzprämie verlangt, muss Ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels aufmerksam machen, es besteht dann ein Sonderkündigungsrecht. Wenn eine Krankenkasse jedoch gut wirtschaftet, kann sie andererseits Gelder an Ihre Versicherten ausschütten. Ab Januar 2009 soll der Gesundheitsfonds die Beitragseinnahmen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen verteilen. Es erhält jede Kasse pro Versicherten eine Grundpauschale. Hinzu kommt ein Zuschlag, dessen Höhe am Gesundheitszustand des Mitglieds ausgerichtet ist und der mehr Gerechtigkeit zwischen den Kassen schaffen soll.
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