Gebührenordnung für Zahnärzte. Gilt für die nicht kassenärztlichen Leistungen (diese steht in der BEMA), regelt also die privatärztlichen Leistungen der Zahnärzte über einen Basiswert, der vom Arzt je nach Aufwand bis zum 3,5-fachen gesteigert werden kann.
Suchbegriffe: BEMA, BEL, BEB, Abrechnungen