Aus dem Lat. obturare = verschliessen. Als Obturation bezeichnet man den Verschluss des Kanallumens eines Hohlorgans oder eines Abschnittes von Gang- oder Gefäßsystem (Obstruktion) durch eine luftdichte Blockade von innen.
Durch einen dichten und dauerhaften Verschluss des gereinigten und leeren Kanallumens soll die bakterielle Rekolonisation unterbunden werden.
Nach der korrekten Aufbereitung und Desinfektion, bis zur definitiven Obturation des Wurzelkanals, ist der luftdichte Verschluss des Wurzelkanals ein wichtiger Schritt in der endodontischen Therapie. Siehe auch Endodontie, Obturator.