Narkose oder Vollnarkose ist bei der normalen Zahnbehandlung eher selten und wird bei kleinen Kindern oder bei extremen Angstpatienten angewendet und nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse bezahlt. Bei größeren chirurgischen Eingriffen, behinderten Menschen oder überängstlichen Patienten wird jedoch eine Behandlung in Vollnarkose empfohlen.
Durch die Vollnarkose wird sowohl das Bewusstsein, als auch das Schmerzempfinden des Patienten vollständig ausgeschaltet. Hierbei muss immer ein Facharzt für Anästhesie anwesend sein, der die Narkosen einleitet und über die gesamte Dauer des Eingriffs das Herz- und Kreislaufsystem überwacht. Für größtmögliche Patientensicherheit verfügen Praxen heute über hochmoderne OP-Trakte und eigene Monitore sowie ein fest installiertes Narkoseinstrumentarium.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die modernen Narkoseverfahren heutzutage einen sanften, genau dosierten Schlaf ohne belastende Nebenwirkungen ermöglichen. Auch die von manchen Patienten gefürchtete Übelkeit in und nach der Aufwachphase tritt durch die neuen Narkosemedikamente heutzutage nur noch in Ausnahmefällen auf.
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