Verlosung 3 x 250 Euro im Mai 2009
Zahnersatz für alle: 3 x 250 Euro werden als Zuschuss verlost von www.prodentum.de
Preisvergleich für Zahnersatz lohnt sich fast immer. Oft mit geringer Zuzahlung lassen sich leicht mehrere hundert Euro einsparen – bei gleicher Qualität. proDentum® Dentaltechnik ist ein etabliertes Labor, das sich seit 1992 zum Ziel gesetzt hat, allen Menschen einen vernünftigen Zahnersatz zu ermöglichen. Unabhängig vom Einkommen.
Seit der letzten Gesundheitsreform zahlen die Krankenkassen einen festen Zuschuss pro Fall – also pro zu ersetzendem Zahn. Diese Pauschale reicht natürlich nie für die optimale Behandlung.
Während die Honorarsätze des Zahnarztes relativ festgelegt sind, kann der Patient vom Preisvergleich bei den Leistungen des Dentalabors sehr profitieren. proDentum® betreibt zwei vom deutschen TÜV zertifizierte Labors: Eines Berlin und eines im Hightech-Land Singapur. Durch diese Kombination können in vielen Fällen hohe Ersparnisse für den einzelnen Patienten angeboten werden.
Jeder Patient kann seinen Heil- und Kostenvoranschlag an das Labor proDentum® senden, und sich ein kostenloses und unverbindliches Gegenangebot für die Zahntechnik einholen.
Im Monat Mai 2009 verlost die proDentum® 3 x 250 Euro in bar – als Zuschuss für den geplanten Zahnersatz gedacht – an alle Einsender, die sich einen Kostenvergleich einholen.
Die Gewinner werden am 5.Juni 2009 gezogen und benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Unverbindliche Beratung zu den Kosten von Zahnersatz bei proDentum® unter: 0800 – 469 008 0 oder im Internet: www.prodentum.de
Teilnahmebedingungen
1. Es werden 3 x 250 Euro in bar verlost.
2. Teilnehmen kann jeder ab 18 Jahren, der einen Heil-und Kostenvorschlag von seinem Zahnarzt zurm Zwecke des Preisvergleiches einreicht.
3. Der letzte Einsendetermin ist der 31.5.2009. Datum des Poststempels oder Eingang per Fax oder E-Mail
4. Die Verlosung findet am 5.Juni 2009 statt
5. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und erhalten den Gewinn per Banküberweisung.
6. Die Adressen der Teilnehmer werden nicht für weitere Werbezwecke benutzt oder weitergegeben.
7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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