Eine betriebliche Unterweisung bezieht sich auf die tätigkeitsbezogene, trainingsorientierte Information über mögliche Gesundheitsgefahren, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten und Verbesserungs- sowie Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter (auch Leiharbeiter) in regelmässigen zeitlichen Abständen. Arbeitsunterweisungen sollen vor Arbeitsaufnahme, mindestens einmal jährlich und bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen stattfinden, sollen mögliche Gefahren aufzeigen, sowie Schutzmaßnahmen und vorbeugendes Verhalten beinhalten.
Suchbegriffe: Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsbeauftragter, Arbeitsanweisung.