Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung, die dem Käufer gegenüber dem Verkäufer - nicht dem Produkthersteller - zusteht, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. Seit Anfang 2002 haftet der Verkäufer zwei Jahre lang dafür, dass eine bei ihm gekaufte Ware keine Mängel aufweist. Wird ein Gegenstand im ersten halben Jahr reklamiert, muß der Händler den Mangel beheben oder beweisen, dass der Kunde den Gegenstand unsachgemäß behandelt hat. Bei späteren Reklamationen muß der Kunde den Beweis erbringen, dass der Gegenstand bereits vor dem Kauf einen Mangel aufwies, der zum Schaden führte. Siehe auch
Garantie.