Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers, in denen auf die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln (Geräte, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge) verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt hingewiesen wird und die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt sind. Sie enthalten außerdem Anweisungen für das Verhalten im Gefahrenfall, zur Ersten Hilfe und für die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Grundlage für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist immer die Ermittlung vorhandener Gefährdungen. Informationsquellen sind: Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverordnung, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt, Gebrauchsanweisungen, Gerätebeschreibungen und Wartungspläne.