Früher gesetzlich Versicherte sind nun dazu verpflichtet wieder in die ehemalige Krankenkasse einzutreten und müssen von dieser auch aufgenommen werden.
Zum 1.April 2007 wird durch eine Senkung der Berechnungsgröße für den Mindestbeitrag, dieser von 1837,50 Euro auf 1225 Euro abgesenkt. Dadurch kann sich der Monatsbeitrag für Selbstständige mit geringem Einkommen von rund 250 auf 170 bis 180 Euro verringern (Standardtarif).
Suchbegriffe: Versicherungspflicht, Beitragsbemessungsgrenze, Basistarif.