Nach Beendigung des Patentschutzes für ein spezielles Medikament nachgemachtes Zweitanmelderpräparat mit Wirkstoffgleichheit, das zwar auch die Arzneimittelzulassung durchlaufen muss, aber erheblich preiswerter als das Original ist, da kein Forschungsaufwand mehr finanziert werden muss.
Suchbegriffe: Arzneimittelsubstitution, Schmerzmittel