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Interimsprothese

Übergangsprothese. Eine Kunststoffprothese oder auch Vollprothese, die im Dental Labor nach der Extraktion der Zähne angefertigt wird. Eine Interimsprothese wird, im Gegensatz zur Immediatprothese, erst nach erfolgter Zahnbehandlung und Sanierung abgeformt und angefertigt. Diese Prothese wird auf dem Gipsmodell eines Gebissabdrucks angefertigt und oftmals mit einfachen gebogenen Klammern versehen. Die gezogenen und zu ersetzenden Zähne (nach Behandlungsplan) werden mit einer Gipsfräse weggeschliffen und die Zwischen-Prothese übernimmt damit das primäre Ziel, nicht ohne Zähne sein zu müssen.

Weitere Aufgaben der Interims-Prothese sind, die Wundabdeckung, Wandern der Zähne in eine Lücke zu verhindern, Zerkleinerung von Speisen, Fixierung der Bisslage beider Kiefer zueinander, Akzeptanz einer veränderten Bisshöhe (meist leicht erhöht), Gewöhnung an eine Prothese, Überbrücken der Wartezeit auf die richtige Zahnprothese und die Erlernung einer neuen Phonetik.

Wenn nun der Heilungsprozeß einsetzt, verändert sich unter der Interims- und Immediatprothese der Kieferknochen und der Kieferkamm, sie gehen zurück. Es bilden sich Hohlräume, die aber ganz normal sind und eventuell durch eine Unterfütterung aufgefüllt erden können. Eine Immediat- und Interimsprothese kann durch diese knöchernen Umbauvorgänge niemals einen vergleichbaren Halt bieten wie eine normale und klar definierte Prothese, die erst nach diesen Veränderungen hergestellt wird (ca. 8 Wochen Abheilzeit). Während dieser Wartezeit ist der Einsatz von Haftcreme oder Haft-Polstern durchaus eine sinnvolle Ergänzung, da sich durch wackelnde Prothesen sonst Entzündungen und Druckstellen bilden können.

Siehe auch Immediatprothese, Vollprothese, Zahnersatz, Interimsversorgung, Zahnextraktion, Einzelzahnprothese, Einzelzahnersatz, Einzahnprothese, Zwischenprothese

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Sie sollten Informationen aus dem Internet niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden. Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen Sie Ihren Zahnarzt/Arzt oder Apotheker. Nehmen Sie niemals Medikamente (oder Heilkräuter) ohne Absprache mit Ihrem Zahnarzt/Arzt oder Apotheker ein!





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