Seit 1936 ist der Beruf
des Heilpraktikers als freier Beruf anerkannt. Seit 1945 sind die
Heilpraktiker endgültig formiert, und zwar in der Fachgruppe
Deutscher Heilpraktiker im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB).
Als Sitz wurde Berlin-Charlottenburg gewählt.
Für den Beruf des
Heilpraktikers gibt es bis heute keine richtige Ausbildung, die
zwingend absolviert werden muss. Vielmehr steht es zukünftigen
Heilpraktikern sogar offen, nötiges Wissen in entsprechenden
Privatschulen zu erwerben. Nötig für die Zulassung ist
allein ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, ein
polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest -
zur Feststellung, ob der Prüfling sich überhaupt
theoretisch für den Beruf des Heilpraktikers eignet. Nach
Erfüllung dieser Zulassungsvoraussetzungen steht es jedem
Bundesland offen, wie genau die Überprüfung der Kenntnisse
aussehen soll. Diese Überprüfung kann mündlich oder
schriftlich erfolgen und beinhaltet, trotz Unterschiede zwischen den
jeweiligen Bundesländern, jeweils Fragen über Anatomie,
Krankheitsbilder, Diagnose und Pharmakologie.
Es ist also theoretisch
keine gezielte Ausbildung für den Beruf des Heilpraktikers
vonnöten, die Praxis hat jedoch gezeigt, dass Berufsanwärter
ohne zusätzliche Schulung kaum Chancen haben, die Überprüfung
ihrer Kenntnisse positiv zu bestehen.
Der Beruf des
Heilpraktikers selbst gliedert sich auf in zwei Bereiche: zum einen
gibt es den allgemein praktizierenden Heilpraktiker, zum anderen den
Heilpraktiker für Psychotherapie. Der Unterschied zwischen
diesen beiden Teilberufen ist deutlich: während der allgemein
praktizierende Heilpraktiker das Recht hat, seelische und körperliche
Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen
Behandlungen durchzuführen, eventuell nach Rücksprache mit
einem Arzt, ist dem Heilpraktiker für Psychotherapie jegliche
Medikamentenvergabe und körperliche Behandlung der Patienten
ausdrücklich untersagt, der psychotherapeutische Heilpraktiker
darf, seinem Titel entsprechend, nur psychotherapeutisch behandeln.
Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen
hingegen weder von einem Heilpraktiker für Psychotherapie, noch
von einem allgemein praktizierenden Heilpraktiker verschrieben
werden. Ebenso wenig handeln dürfen Heilpraktiker bei der
Geburtshilfe, der Strahlentherapie, meldepflichtigen Krankheiten, der
Zahnmedizin und der Leichenschau tätig werden.
Die Verfahren und
Arbeitsweisen der Heilpraktiker beruhen auf der Naturheilkunde bzw.
auf diverse Lehren der Alternativmedizin. Zusatzleistungen, mit denen
Heilpraktiker werben, sind zum Beispiel Bioenergetik, Atemtherapie,
Kinesiologie und Akupunktur.
Patienten, die sich an
Heilpraktiker wenden, sei dringend geraten, sich über die
Berufsausbildung des betreffenden Heilpraktikers genau zu
informieren. Dadurch, dass sich mittlerweile Ärzte und
Heilpraktiker auch in Gemeinschaftspraxen organisieren, wird die
Sicherheit zwar hoch gesetzt, bleibt aber noch immer von ausreichend
Risiko behaftet. Im Endeffekt bleibt es jedem Patienten natürlich
selbst überlassen, für welchen Arzt, welche Praxis und
welche Behandlungsmethode er sich entscheidet. Vergessen werden
sollte jedoch nicht, dass die Dienste des Heilpraktikers in der Regel
aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen - die meisten
gesetzlichen Krankenkassen zahlen dafür nämlich nicht.
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