Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation.
Reha-Leistungen sollen dazu beitragen, die Genesung der Patienten langfristig zu gewährleisten und Folgeschäden zu verhindern.
Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich sind seit 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Genehmigung dafür liegt nicht mehr im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse, die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen.
- Behandlungen, die der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Wiedereingliederung ins Berufsleben dienen werden von der Rentenversicherung übernommen.
- Reha-Leistungen die aufgrund eines Arbeitsunfalls notwendig geworden sind wird von der Unfallversicherung übernommen.
- Die Krankenversicherungen finanzieren allgemeine Reha-Leistungen, um Krankheiten zu erkennen, zu heilen, Verschlimmerungen zu verhüten, Beschwerden zu lindern und drohenden Behinderungen oder der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Sehen Sie auch unter:
www.reha-hospital.de www.deutsche-rentenversicherung-bund.de