Seit der Gesundheitsreform 2000 wurde der Begriff "Kur" in
"Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" - kurz REHA - umbenannt.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz spricht jedoch nach wie vor von
"Mutter/Vater-Kind-Kuren", die zur Pflichtleistung der Krankenkassen geworden sind.
Suchbegriffe: Krankenkasse, Versicherungen