Der Risikostrukturausgleich wurde 1994 vom Gesetzgeber geschaffen, um Unterschiede in der Risikostruktur (Alter,Einkommen,Geschlecht und Familienstand)der verschiedenen Krankenkassen intern auszugleichen.
Die unterschiedliche Krankheitshäufigkeit (Morbidität) wird dabei momentan noch nicht berücksichtigt.
2009 soll der erweiterte morbiditätsorientierte RSA folgen. Bis zum Start des Gesundheitsfonds müssen noch die Kriterien für die Morbiditätsorientierung des RSA erarbeitet werden.