Der Heil- und Kostenplan ist lediglich ein unverbindlicher Kostenvoranschlag, der zu einem gewissen Prozentsatz abweichen kann. Diese Abweichungen stehen in Abhängigkeit zu der angefertigten Arbeit und sind daher im Einzelfall möglich.
Unterschieden werden muss jedoch zwischen einem konkretem Angebot, bzw einem verbindlichen Kostenvoranschlag und einem normalen Kostenvoranschlag.
Wer einen verbindlichen Kostenvoranschlag aushandelt, dem ist immer ein Festpreis garantiert.
Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag darf die Rechnung höher ausfallen, jedoch höchstens um 10 bis 15 Prozent. Die Erhöhung muss begründet werden.
Suchbegriffe: Festpreise, Kostenvoranschläge, Angebote, Preisvergleiche