Es kommt immer wieder vor, dass Private Krankenversicherungen aus Einsparungsgründen versuchen, einen Teil der Erstattungskosten mit den unterschiedlichsten Angaben von Gründen einzubehalten.
Kontaktieren Sie doch zuerst den jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch zu einer günstigen Zeit.Sprechen Sie ruhig aber bestimmt über Ihr Problem.
Falls dies nicht den erwünschten Erfolg bringen sollte, tragen Sie Ihr Anliegen schriftlich vor.
Wenn auch das nicht zu einer Einigung führt, können Sie zur unparteiischen Schlichtung der Angelegenheit die Dienste des für Sie kostenlosen Ombudsmanns in Anspruch nehmen.
Ombudsmann der Privaten Krankenversicherungen
Wenn Sie nun nicht mehr weiterkommen, empfehlen wir Ihnen - bei entsprechendem Streitwert - den Gang zum Rechtsanwalt.