Als Zahnersatz gilt: Zahnprothese, Kronen, Brücke, kombinierte Versorgungsform und implantatgetragene Kronen, Brücke oder kombinierte Prothese.
Nicht als Zahnersatz gelten Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen oder Röntgenleistungen.