Man muss mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse Mitglied sein, um fristgerecht wechseln zu können.
Das gilt aber nicht, wenn die Kasse in dieser Zeit ihre Beiträge erhöht.
Bis zu zwei Monate nach In-Kraft-Treten der Beitragserhöhung können Mitglieder von ihrem Recht Gebrauch machen, die Krankenkasse vorzeitig zu wechseln.