Ja, seit dem 1.1.2005 können nun auch Pflichtversicherte tun, was bisher nur freiwillig Versicherten vorbehalten war. Sie dürfen jederzeit mit zweimonatiger Kündigungsfrist die Krankenkasse wechseln.
Sie kündigen z.B. Mitte Mai mit Wirkung zum 31.07. formlos und schriftlich bei Ihrer alten Krankenkasse (also 2 Monate) und können ab 01.08. bei Ihrer neuen Wunschkrankenkasse sein.