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Kann ich jederzeit bei meiner bestehenden Krankenkasse kündigen?

Ja, seit dem 1.1.2005 können nun auch Pflichtversicherte tun, was bisher nur freiwillig Versicherten vorbehalten war. Sie dürfen jederzeit mit zweimonatiger Kündigungsfrist die Krankenkasse wechseln.
Sie kündigen z.B. Mitte Mai mit Wirkung zum 31.07. formlos und schriftlich bei Ihrer alten Krankenkasse (also 2 Monate) und können ab 01.08. bei Ihrer neuen Wunschkrankenkasse sein.

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Sie sollten Informationen aus dem Internet niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden. Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen Sie Ihren Zahnarzt/Arzt oder Apotheker. Nehmen Sie niemals Medikamente (oder Heilkräuter) ohne Absprache mit Ihrem Zahnarzt/Arzt oder Apotheker ein!





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