Prinzipiell kann jeder eine private Krankenversicherung abschließen, ganz egal ob Arbeiter, Beamter oder Angestellter. Als Selbständiger, Freiberufler und Beamter hat man sowieso die freie Auswahl und die Pflicht, sich selbst um eine Krankenversicherung zu kümmern.
Bei Angestellten und Arbeitern hingegen ist die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln, vom Bruttolohn abhängig. Die aktuelle Grenze (2013) liegt bei 47.250 ¤ Jahreslohn bzw. 3.937,50 ¤ Monatslohn. Nur bei Überschreiten dieser Grenze ist es für Angestellte und Arbeiter möglich der privaten Krankenversicherung beizutreten. Dies resultiert aus dem Willen des Gesetzgebers, dass der Großteil der Berufstätigen zum Nutzen der Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein sollte. Dies ist natürlich insbesondere für Geringverdiener von Vorteil.
Warum sollte man überhaupt den Wechsel einer privaten Krankenversicherung (auch PKV abgekürzt) in Erwägung ziehen? Im Vergleich verschiedener Gesellschaften lassen sich möglicherweise über 2.000 Euro pro Jahr sparen! Ein regelmäßiger Vergleich, ob denn der aktuelle Tarif wirklich der günstige ist, sollte sich für alle Angestellten, Selbständigen und Beamten also lohnen. Im ständigen Wettbewerb der privaten Krankenkassen (die naturgemäß freier strukturiert als die Pflichtkrankenkassen) kann dies in manchen Fällen sogar einen Wechsel in eine andere private Krankenkasse zur Folge haben.
Natürlich muss man genau hinschauen - denn der Wechsel soll für den Versicherten Vorteile bedeuten. Der größte Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist wohl die Möglichkeit, sie individuell auf die persönlichen Bedürfnisse des Versicherten anzupassen. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Standardrepertoire an Leistungen kann man hier seine persönlichen Vorstellungen einbringen. Indem man bestimmte Leistungen der Krankenkasse versichert, andere aber ausklammert, bezahlt man vor allem das, was man auch möchte. Achtung: hier besteht die Gefahr, aus Kostengründen zu wenige Leistungen zu wählen. Andererseits hat man natürlich die Möglichkeit, sich bestimmte Wünsche wie Einzelzimmer im Krankenhaus oder Behandlung durch den Chefarzt zu sichern.
Die Versicherung über eine private Krankenkasse hat zwar viele Vorteile, aber auch Nachteile, die man nicht unterschätzen sollte. Beispielsweise ist das Wechseln zurück in die gesetzliche Krankenkasse ein Vorgang, der fast umöglich ist. Dazu müsste man z.B. arbeitslos werden oder das Einkommen unter die oben genannte Grenze sinken. Weiterhin besteht für ältere Versicherungsnehmer der Nachteil eines höheren Beitrags. Dies ist unumgänglich, da im Alter die Kosten für Medikamente und Behandlungen stark steigen. Hier liegen die Beiträge dann möglicherweise höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch gibt es bei der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung - jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden. In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder ohne Einkommen (meist die minderjährigen Kinder) kostenlos mitversichert.
Nachteilig ist weiterhin, dass man als Privatpatient die Arztrechnung im Voraus begleichen muss und diese dann erst im Nachhinein von der PKV erstattet bekommt.
Eine Sonderregelung tritt ab 1. Januar 2009 in Kraft. Alle Privat Versicherten haben die Möglichkeit Ihre Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Sie können den Teil ihrer bereits eingezahlten Altersrückstellung in der Höhe die dem eingeführten Basistarif entsprechen würde, zum neuen Versicherer mitnehmen. Allerdings können Wechselwillige beim neuen Versicherer nur in den Basistarif wechseln und müssen in diesem auch mindestens 18 Monate verbleiben bevor andere Tarife angeboten werden. Diese vom Gesetzgeber geschaffene Sonderregelung endet am 1.Juli 2009.