Kostenvoranschläge sind fachmännisch ausgeführte überschlägige Berechnungen der voraussichtlich entstehenden Kosten, die ebenso wie Angebote auf den Abschluss eines Werkvertrages gerichtet sind. Normalerweise sind diese Kostenberechnungen kostenlos; falls nicht muss vorher darauf hingewiesen werden. Eine entsprechende Vereinbarung muss vorab getroffen werden. Kostenvoranschläge enthalten in der Regel eine detaillierte Aufstellung des erforderlichen Geldbetrages.
Unterschieden wird zwischen dem verbindlichen Kostenvoranschlag der nicht überschritten werden darf, und dem normalen Kostenvoranschlag, der bis max. 15 % und mit entsprechender Begründung überzogen werden darf.
Der Kunde kann den Vertrag bei Preisüberschreitung eines vereinbarten Festpreises kündigen, muss aber die bereits geleistete Arbeit bezahlen.
Suchbegriffe: Heil- und Kostenplan