In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt die Versicherungspflicht bereits ab dem 1. April 2007.
Ab 2009 soll es eine allgemeine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung für alle Bürger geben. Das heisst, alle Bürger, die bis heute aus verschiedenen Gründen nicht krankenversichert sind (ca. 250.000), haben das Recht von der Krankenkasse aufgenommen werden, bei der sie zuletzt versichert waren. Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird der Standardtarif eingerichtet, um eben die früher dort Versicherten ohne Risikoaufschlag ab dem 1.Juli 2007 aufzunehmen. Die Prämie hierfür darf den Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (momentan ca. 500 Euro) nicht überschreiten. Ab 2009 geht in der Privatversicherung der Standardtarif in den Basistarif (Risikozuschläge oder Risikoausschlüsse gibt es im Basistarif nicht)über, und es besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Eine bestehende Versicherung kann man nur noch dann gekündigt werden, wenn man eine neue Police nachweisen kann. Bedürftige zahlen lediglich den halben Satz, die Restkosten werden von der Versichertengemeinschaft des jeweiligen Anbieters getragen. Suchbegriffe: Basistarif, Standardtarif, Zahnversicherung, Gesundheitsversicherung, Pflichtversicherung.