Es gilt weiter die Versicherungspflichtgrenze, um von der gesetzlichen
Krankenkasse in eine Privatkrankenversicherung wechseln zu können. Diese liegt seit dem 2.Februar 2007 bei 47.250,- Euro jährlich. Nur wer selbständig ist, oder drei Jahre lang mehr verdient, kann in die private Kasse wechseln. Die
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenkasse beträgt 3562,50 Euro (2006 ebenfalls 3562,50 Euro). Die Sätze sind in den neuen und den alten Bundesländern gleich. Suchbegriffe:
Basistarif,
Standardtarif,
Mindestbeitrag für Bemessungsgrundlage