Wenn das monatliche (Familien-) Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, gilt man als unzumutbar belastet (In 2008: Alleinstehende 980 Euro; mit einem Angehörigen 1.347,50 Euro; jeder weitere Angehörige zusätzliche 245 Euro).
Ein seriöser Nachweis über die finanzielle Lage gegenüber der Krankenkasse muss meistens erbracht werden.
In so einem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 100 % der Kosten, sofern Sie sich für eine Regelversorgung entscheiden. Der Zahnersatz wird nun zunächst mit dem doppelten Festzuschuss (einfacher Festzuschuss mal Faktor zwei) bewilligt, da ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht exakt feststeht, wie hoch die tatsächlichen Kosten sein werden. Für eventuell anfallende Mehrleistungen, wie zum Beispiel höherwertige Legierungen aus Edelmetall, trägt man die Kosten selbst. Reicht bei einem Härtefall und ausschließlicher Regelversorgung der doppelte Festzuschuss jedoch nicht aus, sind die Krankenkassen nach Satzungsrecht verpflichtet, auch die Kosten zu übernehmen, die die doppelte Festzuschusshöhe überschreiten. Wird jedoch der Ersatz aufgrund z.B. niedriger Laborkosten günstiger, so steht dem Versicherten nicht der doppelte Zuschuss, sondern nur die Übernahme der tatsächlichen Kosten zu.
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