Ab 2005 bezahlen die Krankenkassen genau festgelegte Beträge (befundorientierte Festzuschüsse) für den
Zahnersatz. Die Höhe der Beträge richtet sich nicht mehr nach den individuell anfallenden Kosten, sondern nach dem jeweils vorliegenden
Befund. Damit bekommen alle Versicherten bei gleichem Befund - zum Beispiel bei einem fehlenden Zahn - den gleichen Betrag erstattet. Kosten, die oberhalb der Zuschüsse liegen, tragen sie selbst.