Ein Patient kann sich natürlich nicht vom
Zahnarzt an den Hausarzt überweisen lassen - oder umgekehrt, um die
Praxisgebühr zu sparen. Beim Zahnarzt muss eine eigene Praxisgebühr entrichtet werden. Allerdings sind zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr frei. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind immer von der Gebühr befreit.