Eine Wiederaufbereitung aller medizinisch genutzter Instrumente muss so erfolgen, dass eine Weiterverbreitung bzw. Übertragung von pathogenen und fakultativ pathogenen Krankheitserregern grundsätzlich ausgeschlossen ist. Thermostabile Medizinprodukte sind bei 134°C dampfsterilisierbar, die jeweilige Verpackung des Sterilgutes ist abhängig vom angewendeten Sterilisationsverfahren. Sterilisation und Instrumentenaufbereitung ist nur von sachkundigem Personal unter Beachtung der schriftlichen Arbeitsanweisungen und Bedienungsanleitungen mit Hinweisen zu Maßnahmen bei Störungen auszuführen und erfolgt grundsätzlich in einem separaten Aufbereitungsraum, getrennt in einem reinen und in einem unreinen Bereich. Einmal-Materialien und Einmal-Instrumente sind grundsätzlich zu entsorgen. Für jeden Dekontaminationsautomaten bzw. Sterilisator und andere verwendete Geräte ist ein Gerätebuch zu führen, das vom Sterilisationsbeauftragten zu dokumentieren ist. Es gibt folgende Unterteilungen zu beachten.
-Unkritische Medizinprodukte
Medizinprodukte, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen.
-Semikritische Medizinprodukte
Medizinprodukte, die mit krankhaft veränderter Haut oder Schleimhaut in Berührung kommen.
-Kritische Medizinprodukte Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten und anderen sterilen Arzneimitteln und Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen, einschließlich Wunden.
Siehe auch RKI-Richtlinien, Hygiene.