Maßnahmen der Hygienekette sind auf der Grundlage des Hygieneplanes in der Arztpraxis lückenlos und konsequent unter der Befolgung der Hygienegrundsätze durchzuführen. Das Infektionsschutzgesetz, das Medizinproduktegesetz MPG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 250/TRBA 250) sind bei der täglichen Arbeit neben einer Fülle weiterer Gesetze und Verordnungen zu beachten. Eine lückenlose Hygienekette umfasst alle Massnahmen, die geeignet sind, Krankheitserreger weder vom Patienten auf das Praxisteam, den Zahntechniker oder andere Patienten, noch umgekehrt weiterzugeben. Die soeben erwähnte Hygienekette wird am häufigsten durch eine nicht korrekte Händehygiene, den Umgang mit Abformungen und prothetischen Werkstücken durchbrochen. Die Verantwortung für die Hygiene obliegt dem Praxisinhaber, der jedoch an geschulte Mitarbeiter Aufgaben zur Praxishygiene delegieren kann. Suchbegriffe: Hygienemassnahmen, Hygiene, Desinfektion, Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer, Sterilisation, RKI-Richtlinien.