Die Garantie ist eine freiwillige Hersteller- oder Händlerleistung, also eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall. Garantierechte stehen unabhängig neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, und sollen die Gewährleistungsrechte des Käufers stärken.
Siehe auch Gewährleistung.