Eine gesetzliche Einheit zur Angabe der Masse von Edelsteinen als ursprüngliches Einheitsgewicht im Edelsteinhandel. 1 (metrisches) Karat -Abkürzung ct- = 0,2 g, also 200mg.
Das Wort Karat (aus dem Griechischen) stammt im Mittelalter von dem Gewicht eines getrockneten Samenkorns des Johannisbrotbaums ab, das ca. 0,2g wiegt und früher ein beliebtes Vergleichsgewicht war.
In der Edelmetallkunde wird Karat als Bezeichnung für den Feingoldgehalt einer Goldlegierung verwendet. Hier einige typische Beispiele. Abkürzung bei Goldkarat ist kt.
24 Karat = 1000/1000 Teile also 999er Feingold.
20 Karat = 833er Feingoldgehalt.
18 Karat = 750er Feingoldgehalt. (Kronengold)
14 Karat = 585er Feingoldgehalt.
8 Karat = 333er Feingoldgehalt.
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